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Klatsche für alte schwarz-grüne Landesregierung: Verfassungsgericht erklärt Hessentrojaner und Co. teils für unzulässig
Anlässlich des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das hessische Verfassungsschutzgesetz erklärt Axel Gerntke, ehem. Parl. Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Mal wieder bedurfte es eines großen ehrenamtlichen Engagements einer Vielzahl von mutigen Personen, um in Hessen verfassungsgemäße Zustände zu erstreiten. Die Law-and-Order-Politik der ehemaligen schwarzgrünen Landesregierung war mit der Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz weit vom verfassungsgemäßen Weg abgekommen. Dies hat nun das BVerfG der ehemaligen Landesregierung bescheinigt – deren Gesetzgebung habe völlig unverhältnismäßig in Grundrechte eingegriffen.“