Das Spendenkonto der LINKE. Hessen
Kontoinhaber: DIE LINKE. Landesverband Hessen
Bank: Städtische Sparkasse Offenbach
IBAN: DE42 5055 0020 0002 2773 44
BIC: HELADEF10FF
Zahlungsrund: Spende, Vorname, Name, Adresse
Bitte geben Sie unbedingt Ihren Namen und Ihre Adresse an, da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigungen aus.
Spenden per Scheck
Sie können auch mit einem Scheck für DIE LINKE spenden. Senden Sie ihn einfach in einem Brief an die folgende Anschrift:
Landesvorstand der Partei DIE LINKE. Hessen
Landesschatzmeister
Allerheiligentor 2-4
60311 Frankfurt am Main
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.