Am 13. November wird beim Staatsgerichtshof über die Klage der hessischen Linksfraktion gegen die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit durch das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz verhandelt.
Axel Gerntke, Liquidator und ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Hessischen Linksfraktion erklärt: “Ein Gesetz, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv beschränkt, als „Versammlungsfreiheitsgesetz“ zu titulieren, zeugt zwar von Humor, zugleich aber von wenig Fingerspitzengefühl für demokratische Grundrechte!“ Dies müssten sich CDU und Grüne, die das Gesetz verabschiedet hatten, vorhalten lassen, aber auch von der jetzigen Landesregierung aus CDU und SPD sei eine grundrechtskonforme Reform nicht zu erwarten.