Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) in Deutschland wurde nach dem Zweiten Weltkrieg, in den 1950er Jahren, auf Initiative der Alliierten eingeführt. Ziel war es, nach der nationalsozialistischen Propaganda einen unabhängigen Rundfunk zu schaffen, der den antifaschistischen und demokratischen Diskurs fördert und vor staatlicher Einflussnahme geschützt ist. Die Idee war, ein System zu etablieren, das pluralistisch, gemeinwohlorientiert und staatsfern agiert, um den Bürger*innen ausgewogene und verlässliche Informationen zu bieten. ...
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