„Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht. Deshalb muss er dafür sorgen, dass Erkrankungsrisiken und Gesundheitsgefahren im Betrieb so gering wie möglich bleiben. Dieser Grundsatz gilt besonders jetzt, wo viele Beschäftigte in der Pflege, in den Erziehungsberufen und im Einzelhandel aufgrund der Corona-Pandemie erhöhten Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und sich im dauerhaften Stressmodus befinden“, erklärt Petra Heimer, Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Hessen, anlässlich des heutigen Aktionstages für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. „Wir fordern, dass es im Windschatten der Krise nicht zur Aufweichung von Arbeitsschutzmaßnahmen kommt, feste Pausen- und Ruhezeiten für die Arbeitnehmerinnen eingehalten werden und stets ausreichend Schutz gilt.
Schon vor der Corona-Pandemie haben sich viele Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen wegen der hohen Arbeitsbelastung in Teilzeit gerettet oder ganz gekündigt. Wir müssen über die Verkürzung von Arbeitszeiten reden, um die Beschäftigen zu schützen. Außerdem müssen wir verstärkt die psychosozialen Folgen von Stress und Überlastung am Arbeitsplatz thematisieren. Gerade in Zeiten einer Pandemie muss die Gesundheit der Beschäftigten wirksam geschützt werden.“