Frauen erhalten in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger Gehalt als Männer, das hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022 berechnet. Als Gender Pay Gap oder geschlechtsspezifische Lohnlücke wird die prozentuale Differenz zwischen durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer und dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Frauen im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenlohn der Männer bezeichnet. Frauen erhielten im Jahr 2023 mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro).
Rechnet man den Wert von 18 Prozent in Tage um, arbeiten Frauen vom 1. Januar an 66 Tage unentgeltlich. Deshalb findet der Equal Pay Day am 6. März 2024 statt.
Der Gender Pay Gap hat sich nur sehr langsam verringert. Und das oftmals, weil Löhne von Männern ebenfalls sinken (zumindest in Bezug auf die Preisentwicklung).
Gründe für das Gap sind ungleiche Bezahlung trotz gleicher Arbeit, häufig in nicht tarifvertraglich gebundenen Unternehmen oder außertariflichen Arbeitsplätzen, strukturelle Schlechterbezahlung der Careberufe – entsprechend der inhaltlichen Anforderungen müssten Pflegeberufe wie Ingenieursberufe bezahlt werden. Weiterhin haben Frauen Nachteile, da sie wegen Carearbeit keine durchgängige Erwerbsbiografie haben, seltener Führungspositionen einnehmen können, häufiger in Teilzeit oder in Minijobs gerade in unterbezahlten Branchen wie Handel, Gastronomie und anderen Dienstleistungen tätig sind.
Welche Lösungen schlägt Die Linke vor:
1. Wir wollen echte Entgelttransparenz
2. Klagen gegen Lohndiskriminierung müssen erleichtert werden - vor allem durch ein Verbandsklagerecht, damit Gewerkschaften für die Betroffenen vor Gericht ziehen können und die Durchsetzung von Rechten nicht individualisiert bleibt.
3. Sogenannte Frauenberufe bzw. Careberufe müssen endlich aufgewertet und angemessen entlohnt werden.
4. Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss verbessert werden. Pflege- und Sorgearbeit bleibt noch immer hauptsächlich an Frauen hängen.
5. Wir brauchen Arbeitszeitverkürzung bei vollem Personal- und Lohnausgleich. Eine Vier-Tage-Woche kann nur bei Verkürzung der Gesamtarbeitszeit funktionieren und wenn die Arbeits- mit Betreuungszeiten und Care-Arbeit vereinbar sind. Sie darf aber auch nicht auf die Knochen der Beschäftigten gehen, indem diese in weniger Zeit dasselbe leisten müssen.
Mehr erfahren: https://www.equalpayday.de/