Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni erklärt die Landesvorsitzende der Linken Hessen, Christiane Böhm:
„Auch wenn Artikel 16a des Grundgesetzes massiv ausgehöhlt wurden, steht immer noch fest: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Ein Antrag auf Asylanerkennung muss unter rechtsstaatlichen Kriterien gestellt und beurteilt werden können. Jetzt sollen die Verfahren in Drittländer ausgelagert werden. Dies entspricht weder den Menschenrechten noch dem Grundgesetz. Wie viele jüdische Menschen hätten im deutschen Faschismus gerettet werden können, wenn das Asylrecht gegolten hätte. So haben es nur wenige ins Ausland geschafft und konnten überleben. Wie kann man eine solche Lehre vom Tisch wischen und am Weltflüchtlingstag über die Verlagerung der Asylverfahren beraten?