Keine Kürzungen zu Lasten von Menschen mit Behinderungen – Eingliederungshilfe sichern, Finanzierung solidarisch gestalten!

1. Die Linke Hessen lehnt jegliche Kürzungspläne in der Eingliederungshilfe ab und spricht sich vehement gegen den Vorschlag der Landesdirektorin aus: pauschal gekürzte Trägerbudgets für Leistungserbringer einzuführen.

Diese Kürzungvorschläge wären kein „Zukunftssicherungsbeitrag“, sondern würden zu einer systematischen Angebotsreduzierung von Leistungen in der Eingliederungshilfe führen. Sie stellen eine generelle Qualitätsverschlechterung in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Hessen dar. 

2. Die Linke Hessen fordert die Bundes- und Landesregierung auf eine auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfe sicherzustellen.  Hilfen für Menschen mit Behinderungen müssen weniger bürokratisch und zeitnah gewährleistet werden und sich sowohl am individuellen Bedarf und dem Sozialraum der Menschen ausrichten.

Die Linke Hessen hält an den Prinzipien des Bundesteilhabegesetzes fest und stellt sich gegen die Aussagen des Bundeskanzlers Friedrich Merz, dass Steigerungsraten von 10% in der Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr vertretbar seien und sich Angebote für Menschen mit Behinderungen auch an der „Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte“ ausrichten solten. Gesellschaftliche Teilhabe ist nicht verhandelbar und ein Menschenrecht.

3. Die Linke Hessen fordert  bessere Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Eingliederungshilfe und gerechtere Löhne, sowie mehr Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote für alle Mitarbeiter*innen in der Eingliederungshilfe.

3. Die Linke Hessen erklärt sich solidarisch mit allen Menschen, die von den vorgeschlagenen Leistungskürzungen betroffen sind und ihren Angehörigen , sowie der in der Eingliederungshilfe tätigen Fachkräfte. Die Linke Hessen beteiligt sich an den geplanten Protesten, Aktionen und Demonstrationen, die auf die Kürzungspläne aufmerksam machen und fordert die Leistungserbringer auf, keine eigenen Kürzungspläne vorzulegen und am Rahmenvertrag der Eingliederungshilfe festzuhalten. Kürzungen sind weder mit dem Sozialstaatsprinzip, einem modernen Teilhaberecht noch mit der UN-Behindertenkonvention vereinbar.

4. Die Linke Hessen Hessen fordert die hessische Landesregierung auf, sich endlich substantiell an der Finanzierung der Eingliederungshilfe zu beteiligen und zugleich gegenüber der Bundesregierung mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass auch der Bund seiner Verantwortung gerecht wird. Dazu gehört insbesondere eine angemessene Beteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe sowie an den steigenden Mehrkosten infolge des Bundesteilhabegesetzes – unter Einhaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Konnexitätsprinzips.

Eine solidarische, auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung der Eingliederungshilfe auf Länder- und Bundesebene ist keine Frage technischer Machbarkeit, sondern politischen Willens. Sie ist möglich – durch eine gerechte Steuerpolitik, die große Vermögen, Erbschaften und Spitzeneinkommen endlich stärker zur Finanzierung gesellschaftlicher Verantwortung heranzieht

5. Die Linke Hessen schließt sich den Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen an, die in einem Positionspapier eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes verlangen. Personenzentrierte und bedarfsgerechtere Leistungen sind nur durch Mehrausgaben erreichbar. Schon jetzt ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht immer ausreichend gewährleistet. Angebote müssen ausgeweitet und nicht gekürzt werden.

6. Die Linke Hessen spricht sich für den Erhalt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen  aus und fordert, die Eingliederungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe wieder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen zu übertragen. Die unterschiedliche Bewilligungspraxis von Landkreisen und Städten, sowe die globalen Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe auf kommunaler Ebene machen deutlich, dass eine hessenweit gleichermaßen hochwertige Versorgung bei Kindern und Jugendlichen nicht mehr gegeben ist und für vergleichbare Standards und einen Sozialausgleich nur durch einen überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

7. Die Linke Hessen fordert den Landeswohlfahrtsverband auf: Die Leistungs- und Finanzierungssystematik, sowie Bewilligungspraxis zu überarbeiten und zu verbessern.  Bei den Reformplänen sind Leistungserbringer, Arbeitnehmer- , Angehörigen- und  Betroffenenvertretungen, die Wohlfahrts- und Fachverbände sowie Selbsthilfeorganisationen auf Augenhöhe zu beteiligen. Inklusion darf nicht auf dem Papier stehen – sie muss gelebt und mitgestaltet werden.

Begründung:

Während die Zahl der Leistungsberechtigten steigt und der Unterstützungsbedarf wächst, wälzen Bund und Land die finanzielle Verantwortung nahezu vollständig auf die kommunale Ebene ab. Landkreise und kreisfreie Städte stehen unter massivem Haushaltsdruck und sind durch die faktische kommunale Schuldenbremse nahezu bewegungsunfähig gemacht worden. Anstatt diesen strukturellen Notstand zu beheben, schauen Land und Bund tatenlos zu – oder verschärfen ihn noch durch unterlassene Mitfinanzierung. Die Folge ist eine eklatante soziale Schieflage: Anstatt das Problem an der Wurzel zu bekämpfen – mit ausreichender Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln – sollen nun Menschen mit Behinderungen den Preis zahlen. Mit pauschalen Budgetdeckelungen und faktischen Kürzungen wird der Rotstift genau dort angesetzt, wo Unterstützung am dringendsten gebraucht wird. Das ist nicht nur sozialpolitisch verantwortungslos – es ist eine Bankrotterklärung an die Inklusion.

Mit dem Vorschlag eines sogenannten „Zukunftssicherungsbeitrag“ durch gekürzte Trägerbudgets an Leistungserbringer plant der LWV massive Leistungskürzungen, die zu Angebotsreduzierung und einer schlechteren Versorgung von Menschen mit Behinderungen führt. Dies widerspricht nicht nur der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch dem Grundsatz der sozialen Inklusion, dem sich Die Linke in besonderem Maße verpflichtet fühlt.

Statt Kürzungen braucht es jetzt ein klares Signal: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht weiter marginalisiert werden. Die Finanzierung von Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und keine Frage des lokalen Kassenstands.