Kampf gegen Antisemitismus führen – aber mit den richtigen Mitteln

Ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das von der Partei Die Linke in Auftrag gegeben wurde, sieht große verfassungsrechtliche Bedenken gegen den hessischen Gesetzesvorstoß, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Dazu erklärt Desiree Becker,  Landesvorsitzende der Partei Die Linke Hessen:

„Der Vorstoß der Hessischen Landesregierung ist offensichtlich verfassungswidrig und nicht mehr als schlecht gemachte Symbolpolitik, die keiner juristischen Prüfung standhält.  Damit schadet dies dem notwendigen Kampf gegen Antisemitismus, den wir entschlossen führen müssen.

Richtig wäre es, wenn von Boris Rhein ein klares Zeichen der Unterstützung für die Bildungsstätte Anne Frank kommen würde, die aktuell durch Kürzungspläne der schwarz-roten Bundesregierung gefährdet ist. Anstatt Bildungseinrichtungen die sich lautstark gegen Rassismus, Antisemitismus und den wachsenden Rechtsruck stellen, die finanziellen Mittel zu kürzen, brauchen wir eher mehr und langfristige finanzielle Förderung in diesem Bereich.“