Die Linke Hessen kritisiert Urteil zum hessischen Versammlungsrecht als unzureichend

Der Hessische Staatsgerichtshof hat das neue Versammlungsrecht in Hessen als „weit überwiegend verfassungsgemäß“ eingestuft. Ein Teil des Gesetzes wurde für verfassungswidrig erklärt. Die Linke Hessen sieht in diesem Urteil eine verpasste Chance, die Versammlungsfreiheit umfassend zu schützen.

Axel Gerntke, ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion im Hessischen Landtag, kommentiert:

„Das knappe Abstimmungsergebnis von 6 zu 5 Stimmen hinsichtlich der „öffentlichen Ordnung“ zeigt, wie umstritten dieses Gesetz selbst unter Juristen ist. Es ist besorgniserregend, dass die Polizei weitreichende Befugnisse erhält, während die Rechte der Demonstrierenden eingeschränkt werden. Ich bezweifele stark, dass Einsatzbehörden kurz vor Demonstrationsbeginn in der Lage sind, eine angemessene Abwägung der Interessen vorzunehmen.“

Gerntke begrüßt das Minderheitenvotum zum Vermummungsverbot, das legitime Gründe für eine Vermummung anerkennt und betont: „Es gibt Situationen, in denen Demonstrierende sich aus Schutz vor Verfolgung vermummen müssen, sei es weil sie vom politischen Gegner oder ausländischen Geheimdiensten verfolgt werden. Dies als Militanz abzustempeln, verkennt die Realität.“

Trotz des Urteils bleibt das Versammlungsrecht für Die Linke Hessen politisch relevant. „Wir werden uns weiterhin für eine Ausweitung und Verbesserung der Versammlungsfreiheit einsetzen“, erklärt Gerntke. „Gerade in Zeiten, in denen NGOs zunehmend unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung zu verteidigen.“